AGB
Allgemeine Vertragsbindungen / AGB´s
Diese allgemeinen Vertragsbindungen gelten für die vertraglichen Beziehungen der Hebamme Simone Siemen.
Terminverlegung: Da die Hebamme berufsbedingt manchmal zu unplanmäßigen Einsätzen gerufen wird, kann sie gelegentlich Termine kurzfristig nicht wahrnehmen. In solchen Fällen wird sie so schnell wie möglich Bescheid geben und das weitere Vorgehen besprechen.
Haftung: Die Hebamme haftet für die Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für die Tätigkeit jeder Hebamme im Rahmen dieses Vertrages besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme. Sofern ein Arzt hinzugezogen wird, entsteht zu diesem ein selbständiges Vertragsverhältnis. Die Hebamme haftet nicht für die ärztlichen und ärztlich veranlassten Leistungen. Ebenfalls haftet die Hebamme nicht bei Vertretung (Übernahme der Betreuung auf absehbare Zeit.) einer weiteren Hebamme. Auch hier besteht ein selbständiges Vertragsverältnis.
Datenschutz und Schweigepflicht: Im Rahmen dieser Dienstleistung werden personenbezogene Daten der Patientin wie auch der ( geborenen/ungeborenen) Kinder von der Hebamme als verantwortliche Stelle erhoben, verarbeitet und genutzt. Neben Angaben zu Person und sozialen Status (Name, Adresse, Kostenträger, usw.) gehören hierzu insbesondere die für die Behandlung notwendigen medizinischen Befunde. Ein Umgang mit diesen Daten erfolgt lediglich, soweit dies für die Erbringung, Abrechnung oder Sicherung der Qualität der Hebammenleistung der Hebamme erforderlich ist. Die Daten werden nur an Dritte übermittelt, wenn die Patientin einwilligt oder eine gestzliche Grundlage hierfür besteht, was in folgenden Konstellationen regelmäßig der Fall ist:
-Die Hebamme unterliegt auch gegenüber anderen an der Behandlungen beteiligten Personen (z.B. Ärzten) der Schweigepflicht. Die medizinisch erforderlichen Daten wird die Hebamme jedoch mit diesen Personen austauschen, sofern die Patientin hiermit einverstanden ist oder eine Notsitution dies rechtfertigt, insbesondere wenn die Patientin nicht ansprechbar und weitere Hilfe dringlich ist.
-Die Abrechnung mit öffentlichen-rechtlichen Kostenträgern, insbesondere den Krankenkassen, erfolgt direkt diesen gegenüber, sei es durch die Hebamme unmittlbar oder entsprechend §301a Abs. 2 SGB V über eine externe Abrechnungsstelle.
-Der Austausch zwischen der Hebamme Simone Siemen und ihrer Vertretungskolleginen (welche die Betreuung für gewisse Zeit übernimmt) Jule Stalter und/oder Tanja Dittjen bedarf keiner schriftlichen Schweigepflichtsentbindung.
Privatrechnungen: Private Rechnungen der Hebamme an Selbstzahlerinnen sind innerhalb der vereinbarten Frist zu bezahlen, unabhängig von der Erstattungsdauer durch die Versicherung oder der Beihilfestelle (§286 Abs. 3 BGB). Hinweis: Die zahlreichen Tarife der privaten Krankenversicherungen unterscheiden sich beim Leistungsumfang und der Höhe der Hebammenhilfe erheblich. Einige preiswerte Tarife schließen Hebammenhilfe komplett aus, andere erstatten großzügig. Die Hebamme hat keine Kenntnis über den Inhalt der verschiedenen Versicherungstarife. Bei Zahlungsverzug wird neben den Verzugszinsen für jede Mahnung eine Mahngebühr von 5 ,00 Euro berechnet. Alles zu Privatrechnungen aufgeführtes gilt auch für IGEL-Leistungen die von der Krankenkasse nicht übernommen werden.